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AGB`s





Bei uns gibt es kein Kleingedrucktes, das mühsam durchgelesen und entschlüsselt werden muss.
Denn wir verzichten zu Gunsten unserer Kunden auf AGB's und versteckte Paragraphen. Selbstverständlich gelten dennoch alle rechtlichen Ansprüche für Sie.

Für unsere Geschäftspartner gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Leistungen der Fa. DUZ - Bauservice als Inhaber der nachfolgenden Verkaufsstätte in
3950 Gmünd/NÖ, Stadtplatz 5
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind für die Fa. DUZ - Bauservice nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für abweichende AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden.

Die AGB der Fa. DUZ - Bauservice sind dauerhaft auf www.duz-w4.at abrufbar und können dort jederzeit vom Kunden abgespeichert oder ausgedruckt werden. Bei Bestellungen werden sie dem Kunden zudem mit der Bestellbestätigung an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Als Kunden gelten ausschließlich Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich.

2. Vertragspartner
Informationen zur Fa. DUZ - Bauservice:
Firmenwortlaut: DUZ-Bauservice
UID: ATU73984227
Adresse: Stadtplatz 5, 3950 Gmünd/NÖ, Österreich
Website: www.duz-w4.at
E-Mail: office@duz-w4.at
Telefon: +43 (0)6769454106

3. Angebot / Vertragsabschluss
1. Die Angaben zu Waren und Preisen - auch für Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben - sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die Angebote der Fa. DUZ - Bauservice sind unverbindlich. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung der Fa. DUZ - Bauservice als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.

4. Preise und Versandkosten
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angeführten Preise. Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Österreich (Bruttoverkaufspreise).
2. Die Kosten der Montage oder Aufstellung sind in den angeführten Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können gegen ein von der Fa. DUZ - Bauservice gesondert bekannt zu gebendes Entgelt vereinbart werden.
3. Die Kosten der Lieferung bzw. Zustellung der bestellten Ware sind grundsätzlich nicht in den Preisen der Fa. DUZ - Bauservice enthalten. Der Kunde hat somit zuzüglich zum Kaufpreis für jeden gekauften Artikel zusätzlich die vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilten Transportkosten und Versandgebühren zu tragen.
4. Der Gesamtpreis setzt sich sohin aus dem Auftragswert der Waren, den pauschalen Transportkosten, Versandkosten, der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälligen Kosten für Montage oder Aufstellung zusammen.

5. Fälligkeit, Zahlung, Verzug
1. a) Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Materialpreis sowie 30% der Montagekosten bereits bei bzw. vor Vertragsabschluss.
b) Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
c) Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der Fa. DUZ - Bauservice als geleistet.
2. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich die Fa. DUZ - Bauservice das Recht vor, die Kreditkarte zu prüfen.
3. Sofern der Kunde mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Gesamtpreises in Zahlungsverzug gerät, hat er der Fa. DUZ - Bauservice Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Der Kunde verpflichtet sich der Fa. DUZ - Bauservice bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, alle der Fa. DUZ - Bauservice zur zweckentsprechenden Verfolgung entstandenen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind EUR 4,50 und für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen weitere EUR 4,50 vom Kunden zu ersetzen. Darüber hinaus sind die Kosten von Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.
5. Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fa. DUZ - Bauservice sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Fa. DUZ - Bauservice stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Fa. DUZ - Bauservice anerkannt sind. Ausschließlich in diesen Fällen besteht für den Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

6. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum der Fa. DUZ - Bauservice. Bis dahin sind sie somit nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung der Fa. DUZ - Bauservice zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und der Verschlechterung.
2. Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gepfändet werden, ist der Kunde verpflichtet sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Fa. DUZ - Bauservice von der Pfändung zu verständigen.
3. Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert der Kunde der Fa. DUZ - Bauservice nach Terminvereinbarung den Zutritt zu seinem Haus bzw. Wohnung oder Büro zu. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt er gegen sonstige Vertragspflichten, so ist die Fa. DUZ - Bauservice - nach ihrer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrages - berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen.

7. Lieferung und Lieferbeschränkungen
1. Die Lieferung erfolgt ab dem Lager der Fa. DUZ - Bauservice in 3950 Gmünd/NÖ, Stadtplatz 5. Die Lieferung der bestellten Waren und Leistungen erfolgt mit einer verkehrsüblichen Versendungsart (per Postversand oder Lkw durch die Fa. DUZ - Bauservice, deren Erfüllungsgehilfen oder durch eine von dieser beauftragten Spedition).
2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der Fa. DUZ - Bauservice verlassen hat. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde jegliches Risiko des Unterganges auf dem Transportweg. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr erst über, sobald die Ware vom Beförderer an diesen bzw. an einen von diesem bestimmten Dritten übergeben wurde, sofern der Verbraucher nicht selbst den Beförderungsvertrag abgeschlossen hat, ohne dabei die von der Fa. DUZ - Bauservice vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeiten zu nutzen.
3. Zum Auspacken, Aufstellen oder Montieren ist die Fa. DUZ - Bauservice nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart.
4. Die Fa. DUZ - Bauservice ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und ohne dass dem Kunden hierfür zusätzliche Lieferkosten berechnet werden. Die Fa. DUZ - Bauservice behält sich allerdings vor, mehrere bestellte Artikel in einer Lieferung zusammenzufassen.
5. Der Kunde hat die Möglichkeit, Transport-, Um- und Verkaufspackungen im Sinne der Verpackungsverordnung, beschränkt auf Verpackungen der Art, Form, Größe und solcher Waren, die im Sortiment der Fa. DUZ - Bauservice geführt werden, zurückzugeben. Macht der Kunde von der Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch, ist vereinbart, dass er selbst auf eigene Kosten und Gefahr die Verpackung einer im Sinne der Verpackungsverordnung zulässigen Verwendung zuführt.

8. Lieferfristen und -termine
1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch vor dem Datum der Erfüllung sämtlicher dem Kunden obliegenden vertraglichen Nebenverpflichtungen, wie insbesondere der Beibringung aller behördlichen Genehmigungen.
2. Nach der Annahme der Bestellung wird ein Liefertermin vereinbart. Die Lieferfristen und -termine werden von der Fa. DUZ - Bauservice nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Geringfügige Lieferzeitüberschreitungen hat der Kunde zu akzeptieren.
3. Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend, wird ein Ersatztermin bekanntgegeben. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum so bekannt gegebenen Termin zu übernehmen. Wenn die ordnungsgemäße Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige Personen in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese Bestätigung verbindlich für den Kunden.
4. Wird die Ware auch beim Ersatztermin nicht übernommen, hat die Fa. DUZ - Bauservice das Recht ihrer Wahl entweder die Ware bei ihr auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3 % des Rechnungsbetrages (zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) pro angefangenem Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und einen möglichen Mindererlös von 20 % des Kaufpreises zu zahlen hat; das Recht der Fa. DUZ - Bauservice zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

9. Widerrufs- und Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Bestellungen im Fernabsatz und bei Auswärtsgeschäften
1. Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können von einem im Fernabsatz sowie bei Auswärtsgeschäften geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen vom Vertrag schriftlich (mit E-Mail an office@duz-w4.at oder Brief an Fa. DUZ - Bauservice, Stadtplatz 5, 3950 Gmünd/NÖ) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat oder bei Teillieferungen die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist muss der Kunde eine eindeutige Rücktrittserklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail), an

Fa. DUZ - Bauservice
Stadtplatz 5
3950 Gmünd/NÖ
E-Mail: office@duz-w4.at

übermitteln. Zur Wahrung dieser Frist reicht es aus, dass der Kunde seine Rücktrittserklärung vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist absendet.

2. Folgen des Rücktritts
a) Rücksendung der Waren
Die empfangenen Waren müssen vom Kunden unverzüglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er der Fa. DUZ - Bauservice seine Rücktrittserklärung übermittelt hat, zurückgesendet werden. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Waren innerhalb dieser Frist abgesendet werden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware an die Fa. DUZ - Bauservice sind vom Kunden zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Der Versandbeleg dient als Nachweis, da die Rücksendung gegebenenfalls vom Kunden zu beweisen ist.

b) Im Falle des Rücktritts erfolgt eine gänzliche Rückerstattung aller Zahlungen für die erworbenen Waren, die die Fa. DUZ - Bauservice vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (ausgenommen hiervon sind zusätzliche Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Fa. DUZ - Bauservice angebotene günstige Standardlieferung gewählt hat). Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die Fa. DUZ - Bauservice kann die Rückzahlung verweigern, bis diese die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesendet wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Für diese Rückzahlung verwendet die Fa. DUZ - Bauservice dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte verrechnet.

c) Die Ware muss in neuem, ungenütztem und wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Bei beschädigten oder durch Gebrauchsspuren beeinträchtigten Artikeln oder sofern deren Verpackung beschädigt ist, behält sich die Fa. DUZ - Bauservice von der zurückzuerstattenden Zahlung ein angemessenes Entgelt für die Minderung des Verkehrswertes ein, sofern diese Wertminderung auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaft und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Dieser Abzug der Wertminderung kann den zurückzuerstattenden Wert bis auf null herabsetzten, wenn die Ware durch die Prüfung einen vollständigen Wertverlust erleidet.

3. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Ebenso kommt Kunden, die keine Verbraucher iSd § 1 KSchG sind, kein Widerrufsrecht zu.

10. Gewährleistung, Haftung / Schadenersatz
1. Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen.

2. Auftretende Mängel sind - ohne dass für den Kunden, der Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekanntzugeben. Wenn der Kunde Unternehmer ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängeln zustehenden Ansprüche zu rügen. Bei der Überprüfung festgestellte Mängel sind der Fa. DUZ - Bauservice unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich mit Foto bekanntzugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und für in Ordnung befunden. Der Kunde kann jedenfalls zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, sofern dies nicht unmöglich und für die Fa. DUZ - Bauservice nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

3. Liegt ein Mangel der Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe vor und erfolgte bei einem Geschäft mit einem Unternehmer eine fristgerechte Mängelrüge iSd Punkt 11.2., gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren ab Übergabe der Ware.

4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen werden u.a., aber nicht ausschließlich, Mängel, die bedingt sind durch:
a) einen unsachgemäßen Aufbau des Produktes, dessen fehlerhafte Montage oder unsachgemäße Handhabung;
b) eine Verwendung von Material, das nicht der Aufbauanleitung entspricht;
c) Schäden aufgrund von unsachgemäßer Behandlung während und nach den Montagearbeiten;
d) unsachgemäße Befestigungen, Fundamente, Gründungen, Sturmschäden, höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder anderweitig gewaltsame Einwirkungen;
e) bauseitige Veränderungen am Artikel;
f) Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehender Mängel;
g) unzureichende Pflege des Holzes/der Metalle;
h) fehlerhafter Holzanstrich/Metallanstrich;
i) Holzschäden und Verfärbungen aufgrund unzureichender Belüftung;
j) Schäden aufgrund von Überschreitungen der Belastungsgrenzen (z.B. Schneelasten);
k) Frost;
l) gewerbliche Nutzung;
m) Elektroarbeiten, welche nicht von einem gewerblich berechtigten Fachbetrieb vorgenommen wurden.

5. Zu Schadenersatz ist die Fa. DUZ - Bauservice nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fa. DUZ - Bauservice ausschließlich für Personenschäden.

11. Bekanntgabe von Adressänderungen, Geistiges Eigentum
1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
2. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Fa. DUZ - Bauservice, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Die Fa. DUZ - Bauservice hat die Bildnutzungsrechte der verkauften Ware auch wenn diese Aufnahmen einen Privaten Bereich des Käufers zeigen. Dieses Recht gilt bis auf schriftlichen Wiederruf des jeweiligen Kunden unter Bezugnahme auf die jeweiligen Fotos.

12. Mehrere Kunden
1. Mehrere Kunden haften für die Erfüllung aller in dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
2. Die Fa. DUZ - Bauservice ist berechtigt, nach eigener Wahl an einen von mehreren Kunden mit Wirkung für alle Kunden, rechtserhebliche Mitteilungen zu richten, sofern nicht Mitteilungen an einen anderen Kunden ausdrücklich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine allfällige Rückzahlung einer Zahlung.

13. Verbraucherschlichtung, Streitbeilegungsverfahren
1. Gemäß § 19 Abs 1 AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) weist die Fa. DUZ - Bauservice darauf hin, dass die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (verbraucherschlichtung.at) als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme an der Verbraucherschlichtungsstelle ist freiwillig und nicht zwingend.
2. Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über folgenden Link erreichbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die Fa. DUZ - Bauservice ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei diesbezüglichen Fragen können Sie die Fa. DUZ - Bauservice unter der E-Mail-Adresse office@duz-w4.at kontaktieren.

14. Sonstige Bestimmungen, Rechtswahl und Rechtsstand
1. Erfüllungsort sowohl für die Leistung der Fa. DUZ - Bauservice als auch die Gegenleistung des Kunden ist der Geschäftssitz der Fa. DUZ - Bauservice, Stadtplatz 5, 3950 Gmünd/NÖ.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist vielmehr in eine Bestimmung umzudeuten, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht.
4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
5. Zur Entscheidung aller mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Geschäftssitz der Fa. DUZ - Bauservice sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Fa. DUZ - Bauservice hat jedoch das Recht auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist für Klagen gegen diesen jenes sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

  Fa. DUZ-Bauservice 2024